ALLGEMEINE MIETVERTRAGSBEDINGUNGEN VON USABLES

  1. Geltungsbereich/ Vertragsschluss

(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Usables GmbH (Vermieter) und Unternehmern (Mieter) hinsichtlich der Vermietung von Equipment. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen des Anbieters abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt.

(2) Die Angebote des Vermieters stellen eine unverbindliche Aufforderung dar, Artikel zu mieten. Eine verbindliche Bestellung kann durch den Mieter per E-Mail oder schriftlich und unter Bezug auf das dem Mieter durch den Vermieter zugesendete Angebot abgegeben werden.

(3) Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens des Vermieters zustande. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

  1. Mietpreise/Mietdauer und Kaution

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

(2) Der Mietpreis gilt für 24 Std (1 Tag). Die Berechnungsgrundlage für die Woche: 5 Tage. Die Wochenenden gelten bei Abholung der Mietobjekte ab Freitag 15.00 Uhr und Rückgabe bis Montag 10.00 Uhr als 1,5 Tage.

(3) Der Verleih-Service basiert auf Abholung, eine Lieferung ist nicht möglich. Der Mieter verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen. Die Abholung ist am Tag des Mietbeginns zu den aktuellen Geschäftszeiten zwischen 9:00 Uhr und 17:30 Uhr oder am Vortag nach Absprache am Firmensitz des Vermieters möglich.

(4) Die Kaution ist in bar oder per Kreditkarte zu hinterlegen. Als Kaution wird der doppelte Mietpreis der gemieteten Geräte erhoben. Diese ist zur Abholung in Bar oder vorab per Überweisung zu stellen und wird mit der Rückgabe erstattet.

  1. Zahlungsbedienungen

 (1) Die Abrechnung der Miete erfolgt nach der Rückgabe auf Rechnung und ist innerhalb von 14 Tagen fällig.

(2) Bei nicht fristgemäßer Zahlung kommt der Kunde ohne weitere Erklärung in Verzug.

  1. Versicherung

(1) Die Mietsachen sind nach den allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (AEB) versichert. Der Versicherungsvertrag beinhaltet einen verschuldensunabhängigen Selbstbehalt in Höhe von 500,00 € pro Schadenfall. Die Versicherungsbedingungen liegen bei uns zur Einsicht bereit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versicherungsvertrag nur in Europa gilt.

(2) Die Versicherung beinhaltet folgende Leistung:  Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter, Kurzschluß, Überspannung, Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen, Sturm, Hagel, Wasser, Feuchtigkeit oder Überschwemmung, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage, Unterschlagung, Betrug, Höhere Gewalt, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.

(3) Bei Schäden durch Diebstahl, Diebstahl aus KFZ, einfachem Diebstahl, Raub, Plünderung, Unterschlagung sowie Betrug gilt ein erhöhter Selbstbehalt von 25 % des Schadensbetrages.

  1. Haftung Vermieter

(1) Der Vermieter verpflichtet sich, das bestellte Equipment bereitzustellen. Ist die Bereitstellung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat oder die zwar in den Einflussbereich des Vermieters fallen, der Vermieter jedoch nicht vorsätzlich herbeigeführt hat, nicht möglich, so bemüht er sich um die schnellstmögliche Ersatzbeschaffung. Ist Ersatzbeschaffung auf diesem Weg nicht möglich, sind weitere Ansprüche jedoch ausgeschlossen.

(2) Der Vermieter haftet nicht für Daten, die vom Mieter nach Rückgabe der Speichermedien vergessen wurden und somit im Rahmen der nachfolgenden Weitervermietung durch den Vermieter gelöscht werden sein könnten.

  1. Haftung Mieter

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen.

(2) Der Mieter hat die Mietgegenstände so zu verwenden bzw. zu gebrauchen, wie es der Nutzzweck vorschreibt. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, böswillige Beschädigung oder Zweckentfremdung entstanden sind, gehen zu Lasten des Mieters. Er hat in solchen Fällen den Gegenstand zum Zeitwert zu ersetzen.

(3) Der Mieter und der Abholer bürgen persönlich für die entstehenden Schäden/Verluste, wenn das mietende Unternehmen nicht leisten sollte.

  1. Übergabe/Rückgabe

(1) Die Mietgegenstände werden dem Mieter in einwandfreiem und gereinigtem Zustand übergeben. Etwaige, bereits vorhandene Abnutzungs- bzw. Gebrauchsspuren werden vorab protokolliert und schriftlich bestätigt.

(2) Die Mietgegenstände sind nach dem letzten Miettag bis 10.30 Uhr zurückzugeben (eine spätere Rückgabezeit kann je nach Verfügbarkeit vereinbart werden). Eine Veränderung der Mietzeit ist nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich.

(3) Die Rücknahme der Mietsache durch den Vermieter bestätigt nicht, dass diese mängelfrei übergeben wurde. Der Vermieter behält sich eine ausführliche Prüfung der Geräte und bei deren Beschädigung des Gerätes die Geltendmachung des entsprechenden Schadensersatzes vor.

(4) Der Mieter ist spätestens bei der Rückgabe der Geräte verpflichtet, den Vermieter auf eventuelle Schäden an den Geräten unaufgefordert aufmerksam zu machen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter Schäden nur für möglich hält. Wenn bei der Rückgabe extrem Überproportionale, aus der Sicht des Vermieters, optische Abnutzungen wie starker Schmutz oder viele Kratzer (speziell bei der Anmietung von optischen Systemen) festgestellt werden, können weitere Kosten erhoben werden.

Sende uns eine Nachricht über WhatsApp
Privacy Settings
We use cookies to enhance your experience while using our website. If you are using our Services via a browser you can restrict, block or remove cookies through your web browser settings. We also use content and scripts from third parties that may use tracking technologies. You can selectively provide your consent below to allow such third party embeds. For complete information about the cookies we use, data we collect and how we process them, please check our Privacy Policy
Youtube
Consent to display content from - Youtube
Vimeo
Consent to display content from - Vimeo
Google Maps
Consent to display content from - Google